Da wir einige Minderjährige bei uns im Forum haben möchte ich darauf aufmerksam machen, dass alle unter 18 Jahre eingeschränkt Geschäftsfähig sind!!!
Jeder, der ein Geschäft mit einer Minderjährigen Person eingeht, muss somit damit rechnen, dass dies unwirksam wird, wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind!
Die Eltern oder der gesetztlich Vertreter der Minderjährigen muss mit den Geschäften einverstanden sein oder im nachhinein zustimmen.
Minderjährige können Geschäfte eingehen, die z.B mit dem Mitteln die Ihnen zur freien Verfügung stehen (z.B. Taschengeld) bezahlt werden.
Dies wird jedoch unwirksam, sobald der Minderjährige in Raten zahlen will!
Hier eine kleine Zusammenfassung mit Bespielen:
Altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.
quelle:https://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=115